28.12.2023 · Text: Susan Baumert, Mitarbeit: Steffi von dem Fange

Täterort: Anna-Luisen-Stift in Bad Blankenburg

Vierzig Kilometer südlich von Weimar liegt Bad Blankenburg. Hier wird 1901 am Rande der Kleinstadt das Anna-Luisen-Stift als Heim für Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung gegründet1, das bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges auch als Waisenhaus fungiert. Für „Siechende“ und „Behinderte“ aus ganz Thüringen soll das Heim offenstehen, wie es in der Satzung des Stifts heißt. Vor allem evangelische Diakonissen aus dem Mutterhaus in Eisenach werden mit der Pflege und Betreuung der Kinder betraut. Zwischen 1920 und 1945 ändert sich jedoch dieser „aufopferungsvolle christliche Dienst am Nächsten“ in eklatanter Art und Weise. Hier begehen zwei verantwortliche Schwestern jahrelang Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Kindesmisshandlung, schwerste Verwahrlosung und Mord an über 300 hilflosen Kindern. 2023 informiert die Wikipedia folgendermaßen über das Stift:

„[…] Nachforschungen ergaben, dass die beiden zuständigen Stift-Leiterinnen, die Diakonisse Ida Cyliax († Oktober 1945) und Frieda Lätzsch in dieser Zeit systematisch, wenn auch ideologiefrei, Folter und Totschlag an ihren Schützlingen praktizierten. Nicht die aufkommende Vorstellung von ‘Euthanasie’ und sogenanntem ‘lebensunwertem Leben’ der Nationalsozialisten, sondern der ökonomische Vorteil und die Gelegenheit schienen die beiden Schwestern veranlasst zu haben, über die Jahre Hunderte von Kindern grausam zu quälen, zu schlagen, verhungern und verbluten zu lassen.“2

Diese Informationen beruhen auf einer Untersuchung, die von einem Fund alter Rechnungen von Kindersärgen ins Rollen gebracht wird. Anfang des 21. Jahrhunderts wird mühsam ans Licht gebracht, was viele Jahrzehnte verschwiegen wurde.

 

Früh bemerkte Mißstände

Die systematischen Vergehen an wehrlosen Säuglingen, Kindern und Jugendlichen beginnen Anfang der 1920er Jahre. In dieser Zeit wird der älteren Diakonisse Ida Cyliax, die seit 1903 das Stift leitet, die jüngere Schwester Frieda Lätzsch unterstützend zur Seite gestellt. Cyliax wird als fromm, dümmlich und als mit ihren Aufgaben überfordert beschrieben.3 Lätzsch hingegen war lange Zeit arbeitslos und hielt sich mit kleinen Diebstählen über Wasser.4
Schon kurze Zeit nach der Einstellung von Frieda Lätzsch inspiziert der Kreisarzt und Medizinalrat Dr. Kühn das Stift und kritisiert die dort vorgefundenen Zustände aufs Schärfste: Er findet Kinder mit Ekzemen, starken Abmagerungen und schwerster Krätze sowie Verlausungen vor, die in stark verschmutzten Schlafstätten hausen müssen:5

„[Der] Kreisarzt, Medizinalrat Dr. Kühn, [inspizierte] die Kinder der Einrichtung und kritisiert hart die vorgefundenen Missstände. Von den 31 ihm vorgestellten Kindern hatten 21 Kinder Ekzeme oder sonstige Veränderungen der Haut, 5 waren auffallend abgemagert. In 2 Fällen bestand der Verdacht auf Krätze. Die Schlafstätten der Kinder waren stark verschmutzt, eine vollständige Liste der zu diesem Zeitpunkt im Stift anwesenden Bewohner konnte nicht erbracht werden. […] Des Weiteren bemängelte er die Unterbringung der 7 – 8 Monate alten Kinder im Stift. Dazu wäre diese Anstalt keinesfalls da, es fehlten zur Verpflegung solcher Säuglinge alle unbedingt erforderlichen Einrichtungen und sonstigen Voraussetzungen. Außerdem sei die Unterbringung von Jugendlichen über 16 Jahren mit der Satzung nicht zu vereinbaren.“6

Am 26. April 1925 schreibt Kühn mit detaillierten und zugleich schockierenden Informationen an das Thüringer Innenministerium: „1920 sind alle in das Stift eingelieferten Kinder unter einem Jahr gestorben. 1921 sind von 9 Kindern 6 gestorben. 1922 starben von 7 Kindern 5. 1923 sind sämtliche Kleinkinder gestorben.“7
Nach drei Besichtigungen Kühns zeigt sich der Vorstand des Stifts zwar betroffen, begründet aber mit wenig stichhaltigen Argumenten, wie der schlechten Ernährungslage in der Nachkriegszeit, die hohe Sterblichkeitsziffer im Stift.8 Gleichzeitig verweigert der Vorstand die durch Dr. Kühn geforderte Abberufung der bisherigen Leiterin Ida Cyliax.9

Derartige Beschwerden reißen auch nach 1926 nicht ab. Hauptkritikpunkte sind wiederum: schwerste Verwahrlosung der Heimkinder, deren Misshandlungen und eine weiter ansteigende Sterblichkeit. Auch Anzeigen gegen die beiden Schwestern durch den Arzt Dr. Schmelzer10 und eine für kurze Zeit als Kindergärtnerin im Stift tätigen Frau sowie Bemühungen des Diakonissenmutterhauses in Eisenach und der Anstaltsleitung des Marienstifts in Arnstadt, die beiden Diakonissen abzulösen, bleiben vergeblich.11 Sie scheitern am Widerstand des Vorstandes des Anna-Luisen-Stifts und des Leiters der Inneren Mission in Thüringen, Pfarrer Phieler,12 die nicht bereit waren, eine in wirtschaftlich schwierigen Zeiten profitable Einrichtung umzugestalten.13

Das Heim ab 1933: wirtschaftlich profitabel zu Lasten Schutzbefohlener

Im Januar 1933 kommen die Nationalsozialisten an die Macht. Ausgerechnet in diesem Zeitraum sieht es so aus, als ob die „Herrschaft der beiden Diakonissen“ zu Ende gehen würde, da eine weitere Diakonissin nach Bad Blankenburg berufen wird. Else Neubauer, die schon bald die Gräueltaten der beiden anderen Schwestern aufdeckt, ist mit deren Machenschaften nicht einverstanden. Sie berichtet u. a. von der Existenz eines sogenannten „Schreckenszimmers“, das nur für die beiden Diakonissen Cyliax und Lätsch zugänglich war. Hier fand Schwester Else in einem unbeobachteten Moment viele längst totgeglaubte Kinder: nackt, auf Brettern liegend, beinahe totgehungert, nur mit einem Bezug zugedeckt. Schwester Else muss den Rektor des Diakonissenmutterhauses informiert haben. Außerdem muss sie den beiden Diakonissen gedroht haben, die daraufhin versuchten, sie wieder loszuwerden. Dies gelingt ihnen auch, denn am 1. Dezember 1936 wird die Planstelle für Else Neubauer wieder gestrichen. Stattdessen kommen nun zivile Personen – Verwandte der beiden Diakonissen oder Menschen aus der Umgebung, die sich etwas hinzuverdienen wollen – als helfende Hände mit ins Stift.14

Kaum fassbar ist in diesem Zusammenhang, dass Schwester Ida 1940 sogar selbst Vorstandsmitglied wird. Zudem rühmen sich beide Diakonissen offensichtlich ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP und ihrer ideologischen Nähe zur NS-Bewegung – statt des Kreuzes tragen sie das Parteiabzeichen.15

Kurze Zeit später kommt das Heim wiederholt ins Gerede: 1941 wird es gefährlich für die beiden Diakonissen. Mehrere Angestellte des Stifts bezichtigen sie des Schwarzhandels mit Lebensmitteln.16 Im Krieg steht darauf die Todesstrafe. Der Gewinn dieser Lebensmittelverschiebung geht zu Lasten der Pflege- und Heimkinder des Stifts. Sie leiden an Hunger, sind stark abgemagert und werden gerade soweit am Leben gehalten, dass es weitere Lebensmittelmarken für jedes Kind gibt. So ist es kaum verwunderlich, dass das Anna-Luisen-Stift in den schweren Kriegsjahren einen so enormen Gewinn von 103.663,84 RM macht, während alle anderen kirchlichen Heime während dieser Zeit auf Spenden angewiesen sind.17

Auseinandersetzung mit dem Leiter der Landesheilanstalten Stadtroda

Am 8. September 1941 bringt die Hitlerjugend die 54 Kinder des Stifts mit Bussen in die Thüringer Landesheilanstalt Stadtroda – in einer Anordnung des Landrats heißt es, dass „die Gebäude zum Zwecke der Kinderlandverschickung umgenutzt werden sollten“.18 Gleich zu Beginn ihres Aufenthalts werden alle Kinder untersucht. Der Direktor der Stadtrodaer Einrichtung, NS-Arzt Dr. Gerhard Kloos, dessen Heilanstalt selbst Euthanasie-Maßnahmen durchführt, äußert sich entsetzt über den erschreckend schlechten Pflegezustand der Kinder.19 Am 21. November 1941 schreibt Kloos an das Thüringische Ministerium des Innern, Abteilung Wohlfahrt und Gesundheit, Folgendes:

„Bei der Aufnahme in die hiesigen Anstalten boten die […] Kinder ein Bild schwerster Verwahrlosung. Die Kinder waren ausnahmslos an einer ungewöhnlich schweren Krätze erkrankt, die sich nicht nur auf die typischen Stellen (zwischen den Fingern, in der Handbeuge usw.) beschränkte, sondern über den ganzen Körper ausdehnte. Die Kinder waren infolge des dadurch bedingten Juckreizes am ganzen Körper zerkratzt und mit zahllosen Krusten über aufgekratzten Stellen bedeckt. Bei einem großen Teil der Kinder waren die Stellen, an denen Krätzemilben in der Haut stecken, in Vereiterung übergegangen. Mehrere Kinder waren über und über mit solchen Eiter-Beulen bedeckt. […] Die weiblichen Kinder waren außerdem ausnahmslos stark verlaust […]. Es handelt sich bei der Krätze ebenso wie bei der Verlausung um eine Verschmutzungsfolge. Die Pflege und reinhaltung der Kinder ist im Anna-Luisenstift in Bad Blankenburg offenbar arg vernachlässigt worden. Man kann daraus den Rückschluss ziehen, dass das dortige Personal […] völlig versagt hat und für seine Aufgaben völlig ungeeignet war. Übrigens behaupten die Kinder hier auch immer wieder im Anna-Luisenstift geschlagen worden zu sein […].“20

Das Thüringische Innenministerium fordert daraufhin Stellungnahmen ein. Am 23. August 1941 scheibt der Rudolstädter Medizinalrat und Kreisarzt Dr. Herbert Köhler, der als Hausarzt des Anna-Luisen-Stiftes fungiert und ebenfalls am Erlös der Lebensmittelverschiebung beteiligt gewesen sein soll, in der Klage-Erwiderung:

„[…] Die Pfleglinge sind ausschließlich völlig untaugliche Ballastexistenzen. […] Sie […] erreichen glücklicherweise nur selten ein höheres Lebensalter. […] Es wäre völlig verfehlt und mit den heutigen Anschauungen unvereinbar, diesen Ballastexistenzen ein Milieu zu schaffen, das besser ist, als die Umweltverhältnisse der wertvollen werktätigen Bevölkerung. […] Beide Schwestern des Hauses haben für diese Einstellung volles Verständnis und sind völlig frei von falscher Humanitätsduselei der vergangenen Zeit. […]“21

Dem widerspricht Kloos in seinem Schreiben:

„Unter den vom Anna-Luisenstift übernommenen Kindern befanden sich […] auch bildungsfähige Kinder, die geistig nur wenig unter dem Durchschnitt stehen oder doch mindestens zu praktischen Hilfsarbeiten angelernt werden könnten. In dieser Richtung ist in Bad Blankenburg aber anscheinend nichts für die Kinder getan worden. […] Einige der Kinder werden wir […] durch die zuständigen Jugendämter an Familienpflegestellen vermitteln lassen, da sie dafür geeignet erscheinen und brauchbare Hilfskräfte in der Landwirtschaft werden können.“22

Hier eröffnet sich die bizarre Situation, dass ein Praktiker der „Rassenhygiene“, verantwortlich für die Tötung Hunderter Patient*innen in seiner Einrichtung – darunter auch einiger der Kinder aus Bad Blankenburg – zum Fürsprecher misshandelter Kinder wird:

„Falls die Kinder, wie geplant, nach Bad Blankenburg zurückverlegt werden sollen, wäre ein Wechsel des dortigen Pflege- und Erziehungspersonals im Interesse der Kinder erwünscht.“23

Doch das Anna-Luisen-Stift schickt wiederum seinen Hausarzt Dr. Köhler zur Stellungnahme vor. Am 27. November 1941 schreibt er zur Verteidigung der beiden Diakonissen folgende Zeilen: „[…] Beide Schwestern halten in ihrer inneren Einstellung, in ihrer praktischen Betätigung durchaus eine Linie ein, wie sie im Verhalten gegenüber hilflosen Ballast-Existenzen notwendig ist.“24

Acht Wochen nach Eintreffen der 54 Kinder in Stadtroda werden die 22 noch lebenden Kinder zurück in das Anna-Luisen-Stift verlegt. Alle übrigen Kinder – oftmals Schwerstmehrfachbehinderte – fallen offensichtlich den NS-Euthanasiepraktiken der Landesheilanstalt zum Opfer.25 Kurze Zeit später zählt das Heim bereits wieder siebzig Kinder und Jugendliche.

Misshandlungen, Tötungen und ihre Aufarbeitung

Zwischen 1943 und 1945 steigt die Anzahl der Todesopfer im Heim in einem noch höheren Maße an. Es sei laut Aufarbeitung der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland davon auszugehen, „dass die leitenden Schwestern des Stifts gezielt die ihnen anvertrauten Kinder mit schwerstmehrfachen Behinderungen, zum großen Teil noch im Vorschulalter, umbrachten“.26

Erst als die beiden Diakonissen im Juli 1945 kurz nach Kriegsende durch den Landrat des Kreises Rudolstadt entlassen werden, finden die Gräuel ein Ende. Es ist nicht überraschend, dass die Häufung der Todesfälle innerhalb des Anna-Luisen-Stifts nach der Absetzung der beiden Schwestern schlagartig zurückgehen.27

Im Rahmen des hundertjährigen Jubiläums des Anna-Luisen-Stifts wurden 2001 nicht nur aufwändige Recherchen über das dunkelste Kapitel des Heims initiiert,28 sondern auch im Hof der Anna-Luisen-Schule in Blankenburg ein Gedenkstein mit einer Bronzetafel für die zwischen 1920 und 1945 zu Tode gekommenen Opfer enthüllt. Auf ihm ist folgender Text zu lesen:

„In diesem Haus der Diakonie lebten Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Behinderungen, denen bis 1945 Entsetzliches durch Verantwortliche des Stiftes angetan wurde. Sie litten unter mangelhafter Pflege und Ernährung, wurden eingesperrt, vernachlässigt, erniedrigt, mißhandelt und gequält. 24 von ihnen fielen dem Euthanasieprogramm der Nazis in Stadtroda zum Opfer, eine viel größere Zahl wurde im Anna-Luisen-Stift umgebracht. Wir trauern um die Kinder und Jugendlichen, denen das Recht auf Leben genommen wurde. Herr, vergib uns unsere Schuld!“29

Anlass für die Nachforschung und historische Aufarbeitung der Schicksale der damaligen Heim- und Pflegekinder ist die Entdeckung zahlreicher Rechnungen für Kindersärge durch die damalige Verwaltungsleiterin des Stifts Katja Wennrich. Diese Rechnungen belegen, dass nicht nur die beiden beschuldigten Diakonissen über die Gräuel im Anna-Luisen-Stift Bescheid wussten, sondern neben verschiedenen Fuhrunternehmen, Tischlereien und Bestattern auch der Bürgermeister und andere Honoratioren Bad Blankenburgs, die im Vorstand des Stifts saßen, Kenntnis über die Machenschaften der beiden Schwestern hatten.30
Nach Abschluss der Recherchen kommt es zu einem traurigen Fazit: Eine in solcher Weise „praktizierte Form der Euthanasie durch verantwortliche Mitarbeiterinnen einer diakonischen [oder caritativen] Einrichtung“31 ist in der NS-Zeit beispiellos. Lediglich staatliche Einrichtungen gingen mit Menschen mit Behinderungen ähnlich um.

Schwester Ida stirbt kurz nach Kriegsende. Im November 1946 wird Schwester Frieda Lätzsch aus dem Eisenacher Diakonissen-Mutterhaus entlassen.32 1950 wird sie vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Gera wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Im Jahr darauf muss sie aus Mangel an Beweisen für die Gräuel an den ihr anvertrauten geistig und körperlich behinderten Kindern freigesprochen werden.33 24 Jahre später stirbt auch sie.34


Quellennachweise

Jürgen Wollmann, Christoph Schellenberger, Karolin Schulz, Ilka Hesse, Lebenswert – Arbeitshilfe für die Jugendarbeit, Evangelische Kirche in Mitteldeutschland 2009

Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar, Thüringisches Ministerium des Innern E 352

Die Diakonissen und die Kindersärge, Dokumentarfilm des MDR, abrufbar bei YouTube


Endnoten

  1. Vgl. Jürgen Wollmann, Christoph Schellenberger, Karolin Schulz, Ilka Hesse, Lebenswert – Arbeitshilfe für die Jugendarbeit, Evangelische Kirche in Mitteldeutschland 2009, S. 28
  2. Zitiert nach: de.wikipedia.org/wiki/Anna-Luisen-Stift_(Bad_Blankenburg) [letzter Zugriff: 10.10.2023]
  3. Die Diakonissen und die Kindersärge, Dokumentarfilm des MDR, 11:06 f., abrufbar bei YouTube 
  4. Die Diakonissen und die Kindersärge, 11:25 f.
  5. Vgl. Die Diakonissen und die Kindersärge
  6. Lebenswert – Arbeitshilfe für die Jugendarbeit, S. 29
  7. Zitiert nach: Die Diakonissen und die Kindersärge
  8. Die Sterblichkeitsziffer im Stift beträgt dreißig Prozent der Gesamtsterblichkeit der damals 4.000 Einwohner Bad Blankenburgs; die Säuglingssterblichkeit liegt bei 48,4 Prozent im Stift gegenüber 11,7 Prozent in Bad Blankenburg.
  9. Vgl. Die Diakonissen und die Kindersärge
  10. Am 27. Februar 1925 benennt der Stadtarzt Dr. Schmelzer die erschreckend hohe Sterblichkeitsziffer im Stift, vgl. Anm. 7.
  11. Vgl. Die Diakonissen und die Kindersärge
  12. Später in Diakonisches Werk umbenannt.
  13. Vgl. Die Diakonissen und die Kindersärge und LATh – HStA Weimar, Thüringisches Ministerium des Innern E 352, Bl. 38
  14. Vgl. Die Diakonissen und die Kindersärge
  15. Beide Diakonissen treten am 1. Mai 1937 in die NSDAP ein. Vgl. Die Diakonissen und die Kindersärge, 12:20 f.
  16. Vgl. Die Diakonissen und die Kindersärge, 11:50 f.
  17. Heute sind dies umgerechnet ca. 600.000 Euro. Vgl. Die Diakonissen und die Kindersärge, 27:20 f.
  18. Lebenswert, S. 30
  19. Vgl. Anm. 2.
  20. LATh – HStA Weimar, Thüringisches Ministerium des Innern E 352, Bl. 26v und 27r. An diesem Bericht wirkt die damalige Assistenzärztin Dr. Rosemarie Albrecht mit – eine spätere Kollegin des Jenaer Kinderarztes Dr. Jussuf Ibrahim, dem Euthanasieverbrechen nachgewiesen werden konnten. In ihrer Abteilung der Landesheilanstalten Stadtroda, der psychiatrischen Abteilung für Frauen, sterben innerhalb weniger Wochen Zeit elf Mädchen aus der Blankenburger Einrichtung. Die Frauenpsychiatrie in Stadtroda kann aufgrund ihrer massiv erhöhten Sterberaten als eine Tötungsstation bezeichnet werden.
  21. LATh – HStA Weimar, Thüringisches Ministerium des Innern E 352, Bl. 26 f.
  22. LATh – HStA Weimar, Thueringisches Ministerium des Innern E 352, Bl. 34 f.
  23. Ebd.
  24. Vgl. Die Diakonissen und die Kindersärge
  25. Vgl. Lebenswert, S. 30
  26. Ebd.
  27. A. a. O., S. 31
  28. Für die oftmals schwierigen Recherchearbeiten wurde eigens eine ABM eingerichtet. Frau Babette Hensel forschte in zahlreichen regionalen und überregionalen Archiven nach den Umständen, Beteiligten, aber auch Anklagenden der Gräueltaten im Anna-Luisen-Stift.
  29. Dieter Krause, „Das Anna-Luisen-Stift“, in: Greifenstein-Bote. Mitteilungsblatt der Greifensteinfreunde Bad Blankenburg e.V., 24. Jg., Dezember 2016, Ausgabe Nr. 44, S. 6–7
  30. Augenzeugen berichten, dass mehrmals in der Woche die neuen Kinderleichen von „Krause“ mit dem Pferdewagen abgeholt wurden. (Vgl. Die Diakonissen und die Kindersärge).
  31. Lebenswert, S. 31
  32. Ebd.
  33. Ebd.
  34. Vgl. Die Diakonissen und die Kindersärge